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»Wir sehen uns mit SICHERHEIT«

Fachkraft für

Arbeitssicherheit

Was wir für Sie tun können...

Jedes Unternehmen, egal welche Branche und Größe, ist gemäß §73 ASchG verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft sowie einen Arbeitsmediziner einzusetzen. Die AUVA betreut Unternehmen bis 50 ArbeitnehmerInnen kostenlos. Ist dem Unternehmer die Betreuung durch die AUVA jedoch zu wenig, weil dieser besonderen Gefahren z.B.: Baustellen, diverse Produktionsbetriebe etc. am Arbeitsplatz hat, kann ein Kleinunternehmer (<50 Arbeitnehmer) eine externe Sicherheitsfachkraft zur Betreuung seines Unternehmens heranziehen.

Folgende Tätigkeitsfelder lt. § 77. des ASchG decken wir gerne für Sie ab:

  • Beratung der Arbeitnehmer, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
  • Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Angelegenheiten gemäß § 76 Abs. 3.
  • Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen, sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat.
  • Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse von Untersuchungen, sowie die Erstellung von Berichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung.
  • Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen.
  • Koordination der Tätigkeit mehrerer Sicherheitsfachkräfte.
  • Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses und des zentralen Arbeitsschutzausschusses.
  • Überprüfung und Anpassung der nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderlichen Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der festgelegten Maßnahmen samt Anpassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und die Weiterbildung bis zum Höchstausmaß von 15% der für sie festgelegten jährlichen Präventionszeit.
  • Externe Sicherheitsfachkraft, in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes.
  • Evaluierungen ganz kompakt für Ihren Betrieb (auch Kleinbetriebe).
  • Baustellenkoordination inkl. einer Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitschutzplan.
  • Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Arbeitnehmer.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten und betreuen Sie gerne als externe Sicherheitsfachkraft!